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Fallsammlung zum Ordnungswidrigkeitenrecht

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Antonia Amberger (A) stellt den Mercedes ihres Ehemannes Hermann Amberger (H) vor der Ein- und Ausfahrt des dem Emil Esser (E) gehörenden Grundstücks ab. In der Straße ist das Parken am Fahrbahnrand nicht durch Zeichen 286 oder 283 verboten. Da es Samstagvormittag und somit die Hauptzeit für den Wochenendeinkauf in den nahe gelegenen Geschäften ist, sind in der Straße viele Kraftfahrzeuge geparkt, was den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt. A findet für das Abstellen des Pkw nur noch den Platz direkt vor der Grundstückseinfahrt. H sitzt neben A auf dem Beifahrersitz. Da ihm vor kurzem ein Fahrverbot auferlegt wurde, kann er nicht selbst fahren. | WOLFGANG MITSCH Fallsammlung zum Ordnungs-widrigkeiten-recht Juristische Examens Klausuren 0 Springer Juristische ExamensKlausuren Weitere Bande siehe www.springer.com series 3939 Wolfgang Mitsch Fallsammlung zum Ordnungswidrigkeitenrecht 1 .